Allgemeines:Der Wehrdienst ist die Ausübung einer Wehrpflicht im Militär eines Staates. Befindet sich der betreffende Staat im Kriegszustand mit einem anderen Staat, wird der Wehrdienst zum Kriegsdienst. Männliche Personen können mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs (Volljährigkeit) auf Grund von Art. 12a GG zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Die Dauer des Grundwehrdienstes beträgt seit 1. Juli 2010 nur noch sechs Monate. Die Allgemeine Grundausbildung (AGA) beansprucht davon drei Monate, hinzu kommt eine Dienstpostenausbildung (DPA), die auf die konkrete Aufgabe vorbereitet.
Verweigerung:
Nach dem Grundgesetz darf niemand gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. „Wehrdienst“ und „Kriegsdienst“ sind allerdings voneinander zu unterscheiden. Die Verweigerung des verpflichtenden Wehrdienstes auch in Friedenszeiten mit der Begründung der Kriegsdienstverweigerung wird allerdings anerkannt, da das Militär für einen kriegerischen Einsatz ausbildet. Bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist ein Wehrersatzdienst, wie zum Beispiel ein FÖJ oder FSJ bzw. Zivildienst abzuleisten. Neben der Kriegsdienstverweigerung gibt es auch noch die Totalverweigerung. Es gibt unterschiedliche Motive für eine Totalverweigerung: zum Beispiel religiöse und politische Überzeugungen, die meist wie bei der normalen Kriegsdienstverweigerung auch mit persönlichen Gewissensgründen untermauert werden. Ein häufiges Motiv zur Totalverweigerung ist die Auffassung, dass der Staat oder der Gesetzgeber nicht das Recht besitzt, Menschen zur Ableistung von Zwangsdiensten zu verpflichten.
Erfassung:
Im zarten Alter von ungefähr 17 Jahren wird dir dein zuständiges Einwohnermeldeamt mitteilen, dass es deine persönlichen Daten den Wehrersatzbehörden zur Verfügung stellt. Du erhältst dann einen Berichtigungsbogen, in dem du diese übermittelten Daten überprüfen kannst. Dieses Prozedere dient dem Zweck, festzustellen, ob Ihr zu dem Personenkreis gehört, der der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt. Du wirst „erfasst“ und solltest dir spätestens jetzt Gedanken darüber machen, wie es nun weitergehen soll, ob zum Bund oder nicht! Erfasst werden übrigens alle, sogar Rollifahrer, die sicherlich nie tauglich wären. Über die tatsächliche Einberufung zum Wehrdienst sagt die Erfassung gar nichts. Wer nicht erfasst wird, ist vergessen worden – oder irrtümlich als Mädchen oder Ausländer registriert.
Musterung:
Einige Zeit nachdem du erfasst wurdest, solltet du Post vom Rechenzentrum der Bundeswehr bekommen, mit der dir ein Fragebogen zur Musterungsvorbereitung übersandt und du gebeten wirst, dem für dich zuständigen Kreiswehrersatzamt mitzuteilen, ob und wie lange du dich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindest. Mit Hilfe der von dir gemachten Angaben wird ein Musterungstermin bestimmt, den du wahrnehmen musst, egal wofür Ihr du dich letztendlich entscheidest! Die Musterung findet regelmäßig im letzten Jahr deiner Berufs- oder Schulausbildung statt, damit du auch möglichst zeitnah im Anschluss an diesen Termin einberufen werden kannst. Die Musterung findet in der Regel im Kreiswehrersatzamt statt und ist letzten Endes ein gründlicher Gesundheitsscheck. Bei der Musterung wird festgestellt, ob man körperlich und geistig für den Dienst im Kriege geeignet wäre, im Falle man habe keine Gewissenbedenken.
Etwa fünf bis sechs Monate vor dem geplanten Einberufungstermin kommt ein Brief mit der Nachricht, dass die Einberufung beabsichtigt ist und kündigt an, dass ein Einberufungsbescheid ins Haus steht. Mit diesem selbst wird dir dann mitgeteilt, wann und wo du deinen 9monatigen Grundwehrdienst antreten musst. Du kannst natürlich auch einen Einberufungsbescheid zum Grund- und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst erhalten, wenn du das so gewollt hast. Zu dem in der Einberufung angegebenen Termin wird das Wehrdienstverhältnis als Soldat begründet. Soweit du in einem Arbeitsverhältnis stehst, musst du unbedingt deinen Arbeitgeber unterrichten.

