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Alkoholmissbrauch/Aktionsplan für Jugendschutz vorgestellt
Immer mehr Jugendliche trinken zu viel. Insbesondere bei jungen Mädchen steigt
der Alkoholmissbrauch. Mehr als 25.000 alkoholisierte Jugendliche mussten 2008 in
die Notaufnahme eingeliefert werden - ein trauriger Spitzenwert.


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans und der
Handelsverband Deutschland (HDE) reagieren auf diese erschreckende Entwicklung.
Gemeinsam stellten sie einen Aktionsplan zur Stärkung des Jugendschutzes in
Deutschland vor.

Das Ziel ist klar: Der riskante und gesundheitsschädliche Alkoholkonsum
Jugendlicher muss verhindert werden. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes
müssen auch im Einzelhandel in vollem Umfang umgesetzt werden.


Generelle Ausweiskontrolle bei Jugendlichen


Die Marschroute lautet: Im Zweifel: generelle Ausweiskontrolle. Kernstück der
Vereinbarung ist, dass bei jugendlich aussehenden Alkoholeinkäufern grundsätzlich
der Ausweis verlangt wird. Kein Jugendlicher unter 18 soll die Gelegenheit
bekommen, Alkohol zu kaufen.

Schon bisher wurde bei berechtigtem Zweifel an der Volljährigkeit des Käufers der
Ausweis zur Kontrolle verlangt. Nun soll dies auch beim geringsten Zweifel an der
Volljährigkeit geschehen. Denn nicht jeder, der wie 20 aussieht, ist bereits über
18.


Testkäufe durch Volljährige


Mit volljährigen Testkäufern kontrolliert der Einzelhandel, dass die
Selbstverpflichtung vor Ort eingehalten wird. Außerdem wird das Verkaufspersonal
noch besser geschult. Kassenwarnsysteme mit akustischen Warnsignalen unterstützen
die Kassierkräfte und erinnern sie an die notwendige Alterskontrolle.

Kundeninformationen sollen für mehr Verständnis für Ausweiskontrollen werben.
Denn zu oft wird der unkontrollierte Alkoholgenuss gesellschaftlich toleriert.


Ausweiskontrolle konsequent umsetzen


Die Drogenbeauftragte begrüßte die Vereinbarung mit dem HDE: "Ich freue mich,
dass der Einzelhandel meiner Empfehlung gefolgt ist und generell den Ausweis
kontrolliert. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für einen
flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz in Deutschland."

Zwar verhindere die beste Prävention nicht, dass Jugendliche Alkohol erwerben
können. Dennoch werde es Jugendlichen bei konsequenter Umsetzung der Vereinbarung
erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. Dyckmans: "Das Verkaufspersonal wird bei
der Einhaltung des Jugendschutzes unterstützt. Ich bin sicher, dass auch die
Kunden dies begrüßen werden, selbst wenn es dann an der Kasse mal etwas länger
dauern sollte."


Lieber dreimal zu oft Ausweis verlangen



HDE-Präsident Josef Sanktjohanser appellierte an die Verantwortung des
Einzelhandels für die Einhaltung des Jugendschutzes: "Wenn eine Kassiererin auch
nur den allerleisesten Zweifel daran hat, dass ein Kunde alt genug ist, um
Alkohol zu kaufen, heißt es: Kein Alkohol ohne Ausweis. Die Devise lautet,
besser, dreimal zu oft nach dem Ausweis fragen, als einmal zu wenig", sagte
Sanktjohanser.


Vereinbarung hat Vorbildfunktion



Die Drogenbeauftragte verwies auf eine ähnliche Vereinbarung mit den
Tankstellenbetreibern. Diese soll demnächst erneuert werden. Auch mit der
Gastronomie laufen Gespräche mit dem Ziel, hier den Jugendschutz zu stärken.

Dyckmans appellierte auch an die Elternhäuser, den Jugendlichen ein Vorbild zu
sein. Auch Schule, Ausbildungsstätten und die Gastronomie müssten sich dem Thema
Alkoholmissbrauch stellen. Denn meist wirkt frühzeitiger, missbräuchlicher
Alkoholkonsum bis ins Erwachsenenalter nach. Bei denjenigen, die erst später und
maßvoller Alkohol trinken, ist auch im Alter ein moderaterer Alkoholkonsum
festzustellen.

 

weitere Informationen unter:<http://www.bmg.bund.de/cln_151/nn_1168278/DE/Drogen-und-Sucht/drogen-und-sucht__node.html?__nnn=true>

[Dieser Artikel wurde zuletzt am 01.01.1970 von bearbeitet]
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